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Information
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Ab April 2026 führe ich
meine Ordination als Kassenordination
(alle Kassen) und privat.
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Für Patient*innen in meiner Kassenordination erfolgt wie üblich die Abrechnung über die zuständige Krankenkassa.
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Für Patient*innen die als Privatpatient*innen geführt werden möchten gilt folgendes:
da ich Verträge mit den Kassen habe, ist eine Einreichung der Privat - Arzthonorare ab diesem Zeitpunkt nur noch bei einer Privatversicherung möglich.
Die ansonsten übliche Rückerstattung von 80% des Kassentarifes der zuständigen Krankenkassa, ist bei Ärzten mit Kassenverträgen nicht möglich.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme
Dr.in Andrea Decristoforo
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